From 6b014607850aaa853e6bcc0fc7dc307b120d7af0 Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: Igor Scheller <igor.scheller@igorshp.de>
Date: Mon, 15 Jul 2024 22:20:02 +0200
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update: Date and revision
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 satzung.typ | 6 +++---
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diff --git a/satzung.typ b/satzung.typ
index 618c087..4b217e8 100644
--- a/satzung.typ
+++ b/satzung.typ
@@ -1,8 +1,8 @@
 #import "template.typ": *
 #show: project.with(
   title: "Satzung des Chaos Computer Club Frankfurt e.V.",
-  version: "1.6",
-  datum: "13.05.2023"
+  version: "1.7",
+  datum: "11.07.2024"
 )
 
 #set heading(numbering: "§ 1")
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 + Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.
 + Ehrenmitglieder sowie Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt, können jedoch beratend an Mitgliederversammlungen teilnehmen.
 + Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 15 Prozent aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig, wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung nicht angezweifelt wurde. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der Teilnehmerzahl beschlussfähig.
-+ Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
++ Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Zur Änderung des Zwecks des Vereins bedarf es einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.
 + Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung durch die schriftführende Person oder eine vertretende Person in einem Protokoll niedergelegt und von einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden. Eine Abschrift des Protokolls ist jedem Mitglied zugänglich zu machen.
 
 = Der Vorstand
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