Skip to content
Snippets Groups Projects
mitgliedschaft.mdpp 2.28 KiB
Newer Older
skorpy's avatar
skorpy committed
## 3. Mitgliedschaft
1. Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die gewillt sind, die Ziele des Vereins zu fördern und diesen in der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.
2.  Fördermitglieder können juristische und natürliche Personen werden.
4. Das Aufnahmeersuchen erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand. Das Ersuchen enthält die in der Mitglieds- und Beitragsordnung geregelten Angaben zur Person. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
5. Ordentliche Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen, und das Stimmrecht auszuüben. Das aktive Stimmrecht besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahrs, das passive Wahlrecht mit Vollendung des 18. Lebensjahrs.
6. Fördermitglieder sind passive Mitglieder mit Antrags-, aber ohne Stimmrecht.
7. Mitglieder sind zur fristgerechten Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Bei Nichtleistung ruhen die Mitgliedsrechte. Eine dauerhafte Nichtleistung kann zum Ausschluss führen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft findet keine Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge statt. Näheres regelt die Mitglieds- und Beitragsordnung.
8. Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung die Ernennung von Ehrenmitgliedern vorschlagen. Näheres regelt die Mitglieds- und Beitragsordnung.
9. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod von natürlichen Personen bzw. Auflösung und Erlöschen von juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt davon unberührt.
10. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er wird mit Endes des Geschäftsjahrs wirksam und muss sechs Wochen vor dessen Ablauf mitgeteilt worden sein. Auf Wunsch des Mitglieds kann die Wirksamkeit auch mit sofortiger Wirkung eintreten.
11. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Näheres, insbesondere zu den Widerspruchsrechten des betroffenen Mitglieds regelt die Mitglieds- und Beitragsordnung.
12. Der Verein gibt sich eine Mitglieds- und Beitragsordnung. Diese wird durch die Mitgliederversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen oder geändert.