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## 6. Schlussbestimmung
Der Vorstand ist befugt, redaktionelle Änderungen an dieser Satzung, sofern sie einer Auflage des Registergerichts oder einer Behörde entsprechen müssen, durchzuführen.
## 6. Schlussbestimmung
Der Vorstand ist befugt, redaktionelle Änderungen an dieser Satzung, sofern sie einer Auflage des Registergerichts oder einer Behörde entsprechen müssen, durchzuführen.